Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.
Voraussetzungen
Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:
Personelle Anforderungen
Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
Bauliche Anforderungen
Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
Sachliche Anforderungen
Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung
Verfahrensablauf
Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken)