Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Einrichtungen bedürfen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen der Erlaubnis der zuständigen Regierung, es sei denn,


Voraussetzungen

Die Erlaubnis setzt einen Antrag des Trägers oder Inhabers der Einrichtung voraus. Sie wird erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass in der Einrichtung

und wenn der Träger oder Inhaber der Einrichtung die Gewähr dafür bietet, dass die Rechtspflichten bei der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen eingehalten werden. 
Abweichend von dem dritten Punkt genügt es bei medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen, wenn eine ausreichende Notfallintervention durch die Einrichtung sichergestellt wird. Eine telemedizinische Intervention ist ausgeschlossen.

 


Verfahrensablauf

Der Antrag ist an das zuständige Gesundheitsamt zu richten, das ihn zusammen mit einer Stellungnahme über das Vorliegen der Anforderungen unverzüglich der Regierung zuleitet, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt. In dem Antrag des Trägers oder Inhabers ist die Einrichtung zu bezeichnen. Über den Antrag wird von der zuständigen Regierung entschieden. Die Erlaubnis kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt höchstens 90 Tage beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Regierung alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühren für die Erlaubniserteilung liegen zwischen 60,00 EUR und höchstens 300,00 EUR. Die Auslagen (z. B. Inspektionskosten, Postzustellgebühren) sind individuell nach der Gesundheitsgebührenverordnung abzurechnen. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) sind vom Antragsteller oder der Antragstellerin zu tragen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage