Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Überprüfung der Dienstfähigkeit

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Zur Klärung, ob eine dieser Voraussetzungen vorliegt, ist die zuständige Regierung mit der Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens beauftragt.

Wird in den Fällen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt, so wird die Dienstunfähigkeit dadurch festgestellt, dass der unmittelbare Dienstvorgesetzte oder die unmittelbare Dienstvorgesetzte auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand erklärt, er oder sie halte den Beamten oder die Beamtin nach pflichtgemäßem Ermessen für dauernd unfähig, die Dienstpflichten zu erfüllen.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Ruhestandsversetzungen und bei begrenzter Dienstfähigkeit für Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.


Formulare


Rechtsgrundlagen