Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Für die Beamtentätigkeit förderliche, frühere hauptberufliche Tätigkeiten können auf Antrag berücksichtigt werden (fiktive Vorverlegung des Diensteintritts). Darüber hinaus werden bestimmte Zeiten, die Bewerber und Bewerberinnen vor dem tatsächlichen Diensteintritt verbracht haben (z. B. Wehr- oder Zivildienst), durch die Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt.

Der Tatbestand der „Hauptberuflichkeit“ ist dann als erfüllt anzusehen, wenn die fragliche Beschäftigung entgeltlich erbracht wird, nach den Lebensumständen des oder der Betroffenen den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt darstellt und die Beschäftigung mindestens in dem im Beamtenverhältnis zulässigen Umfang abgeleistet wurde.

Beschäftigungszeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation sind (z. B. Vorbereitungsdienst, Referendariat, sonst. Ausbildungszeiten) sind nicht berücksichtigungsfähig und müssen nicht angegeben werden.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten kann bei der zuständigen Regierung (Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen, und beruflichen Schulen – ohne FOS/BOS) eingereicht werden.

Alle geltend gemachten Zeiten sind durch entsprechende Nachweise taggenau sowie mit Tätigkeitsbeschreibung zu belegen.


Fristen

Zum Zeitpunkt der Einstellung oder baldmöglichst nach der Einstellung

Bearbeitungsdauer

baldmöglichst

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


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