Erbschaftsteuerbescheid; Erhalt

Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Lohr a.Main

Hausanschrift

Rexrothstr. 14
97816 Lohr a.Main

Postanschrift

Postfach 1465
97804 Lohr a.Main

Telefon

+49 9352 850-0

Webseite

http://www.finanzamt-lohr.de


Beschreibung

Die unentgeltliche Vermögensübertragung von einer Person auf eine andere im Rahmen eines Todesfalles (Erwerb von Todes wegen) unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Besteuert wird hierbei der Erwerb der einzelnen Person (Erwerber).

Ein Erwerb von Todes wegen liegt unter anderem bei einer Vermögensübertragung aufgrund

vor. Auch eine Abfindung für den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch oder die Ausschlagung einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses führt zu einem Erwerb von Todes wegen.

Bei der Erbschaftsteuer richten sich die Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erwerber und Erblasser. Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsverhältnis und von der Höhe des Erwerbes abhängig.

Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Erbschaftsteuerrechts eingereicht.


Voraussetzungen

Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen regelmäßig mit dem Todestag des Erblassers.

Verfahrensablauf

Die Erbschaftsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerfestsetzung geht in der Regel eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung voraus. Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Bei der Erstellung der Steuererklärung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der steuerberatenden Berufe fallen Steuerberaterkosten an. Die Höhe der Erbschaftsteuer ergibt sich aus dem Steuerbescheid.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Einspruch


Weiterführende Links


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