Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die der amtlichen Anerkennung durch die örtlich zuständige Regierung bedarf, statt. Die Anerkennung kann für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder auch sämtlicher Fahrlehrerlaubnisklassen (BE, A, CE und DE) erteilt werden.


Voraussetzungen

Die amtliche Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte wird erteilt, wenn


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Es erfolgt sodann vor Ort eine Prüfung der Angaben bzgl. Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge durch die Regierung der Oberpfalz.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die amtliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen. Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)

Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)


Weiterführende Links


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