Lohnsteuerfreibetrag; Beantragung

Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Kitzingen

Hausanschrift

Moltkestr. 24
97318 Kitzingen

Postanschrift

Postfach 660
97308 Kitzingen

Telefon

+49 9321 703-0

Webseite

http://www.finanzamt-kitzingen.de


Beschreibung

Durch die Bildung eines Freibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal ermäßigt sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Der Eintrag eines Freibetrags kommt z. B. für folgende Aufwendungen in Betracht:


Voraussetzungen

Die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen müssen insgesamt die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigen.


Fristen

Der Antrag kann frühestens am 1. November des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll gestellt werden. Für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr muss der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt bis zum 30. November des Jahres eingegangen sein.

Der Freibetrag kann für zwei Jahre auf einmal beantragt werden.


Formulare


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Einspruch


Weiterführende Links


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