Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 27
91522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Telefon
+49 981 53-0
Fax
+49 981 53-1456
E-Mail
Webseite
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Beschreibung
Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann erteilt werden,
- wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
- das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
- nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
- die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.
Fristen
1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug
Erforderliche Unterlagen
- Schleppberechtigung
- Nachweis über geeichten Barographen
- Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt
Formulare
Kosten
60,00 - 260,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage