Ehrenamtlich tätige Kreis- und Stadtbrandräte, Kreisbrandinspektionen mit ihren Freiwilligen Feuerwehren, Aufwandsträger, Landkreise, Kommunen und Behörden können sich durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz (FBBK) bei den Regierungen beraten lassen. Diese bieten fachtechnische Beratung im abwehrenden Brandschutz und bei vorbeugenden Maßnahmen, die zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes notwendig sind, an.
Insbesondere leisten die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz fachliche Unterstützung
bei der Alarm- und Einsatzplanung
bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Kommunikationsmitteln der Feuerwehren
bei der Ausbildung, Fortbildung (auch Standortausbildung) und bei Übungen
bei Planung und Betrieb von Feuerwehrhäusern und Ausbildungseinrichtungen
bei Fragen zu Atemschutz, Löschmitteln, Löschverfahren, Löschwasserversorgung und ABC-Einsätzen
bei der Besichtigung von Feuerwehren nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz in besonderen Fällen
beim Vollzug gemäß Bayerischen Feuerwehrgesetz
im Katastrophenschutz einschließlich der Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte
bei Feuerwehreinsätzen, insbesondere bei Großschadensereignissen, auf Anforderung auch vor Ort
bei der Durchführung von Feuerbeschauen
bei der Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen
im vorbeugenden abwehrenden und baulichen Brandschutz für die Staatlichen Hochbauämter, Baugenehmigungsbehörden sowie andere Behörden und Ämter
bei der Beurteilung sowie Anerkennung und Überprüfung von Werkfeuerwehren durch die Regierung
Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Bezirksfeuerwehrverband
bei Fragen zum BOS-Digitalfunk
Weitere Aufgaben:
Multiplikator und Mittler zwischen den Feuerwehrschulen und den Feuerwehren
Mitarbeit an Ausbildungsunterlagen der Feuerwehrschulen
Fachtechnische Prüfung der Zuschussanträge nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrhäuser und deren Ausstattung) einschließlich Kontrollen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens
Fachliche Stellungnahmen zum Brandschutz bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren
Fachliche Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
Teilnahme bei besonderem Anlass an den Störfallinspektionen mit dem Kreisbrandrat und der Kreisverwaltungsbehörde (Katastrophenschutz)
Durchführung von Feuerwehrdienstversammlungen
Fachliche Sachbehandlung und Prüfung der Einsatzstatistik und Stärkemeldung der Feuerwehren
Mitarbeit in der Führungsgruppe Katastrophenschutz der jeweiligen Regierung