Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung

Zuständige Stelle(n)

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Cornelienstr. 1
63739 Aschaffenburg

Postanschrift

Postfach 110263
63718 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 5861-0

Fax

+49 6021 5861-840

E-Mail


Webseite

http://www.wwa-ab.bayern.de


Beschreibung

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:


Voraussetzungen

Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.


Fristen

Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2028.

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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