Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte, die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Auch Personen ohne Lehramtsausbildung kann eine Unterrichtsgenehmigung für private Schulen erteilt werden, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen.


Verfahrensablauf

Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die Schule ihren Standort hat, gestellt werden.

Fristen

Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.


Rechtsgrundlagen