Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag
Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums
an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.
Bearbeitungsdauer
2-4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung
Hochschulzugangsberechtigung oder Bescheid über die Anerkennung einer im Ausland bestandenen Reifeprüfung durch die Zeugnisanerkennungsstelle
Dokumente zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Praktikumsscheine/Leistungsnachweise/Zeugnisse über bestandene Prüfungen und/oder
Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Äquivalenzbescheinigung) zu Veranstaltungen bei verwandten Studiengängen und/oder
Unterlagen über Studiengang im Ausland (z. B. Österreich)
Bei einem Abschluss des Diplomstudiums Pharmazie in Österreich sind folgende Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich:
Geburtsurkunde
Abiturzeugnis
Studienblatt/Studienzeitbestätigung
Zeugnis über die Dritte Diplomprüfung
Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades "Magistra/Magister" der Pharmazie
ggf. Anrechnungsbescheid eines anderen Landesprüfungsamtes
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)
Sie können den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Pharmazie in Deutschland online einreichen.
Kosten
Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
ein Semester (extern): 25,00 EUR
zwei Semester (extern): 40,00 EUR
drei Semester (extern): 50,00 EUR
vier Semester (extern): 60,00 EUR
ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):