DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss; Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Hausanschrift
Mainaustr. 33-3597082 Würzburg
Postanschrift
Mainaustr. 33-3597082 Würzburg
Telefon
+49 931 4194-0Fax
+49 931 4194-100Webseite
https://www.wuerzburg.ihk.deBeschreibung
Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.
DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.
Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.
Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Voraussetzungen
Sie haben einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss.Verfahrensablauf
Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.
- Nutzen Sie ggf. das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder unter "Formulare" (in der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag).
- Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK für Ihren DDR Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch zuständig ist.
- Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
- Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
- Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
- Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen dauert in der Regel bis zu 6 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisses
- eine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkunde
- eine einfache Kopie des Personalausweises
- bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt)
- DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss - Anerkennung online beantragen
Sie sind Spätaussiedler*in bzw. Bundesvertriebene*r oder haben einen Berufsabschluss aus der ehemaligen DDR und wollen ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen? Sie haben eine berufliche Qualifikation im Ausland abgeschlossen, die in dieser Form nur in Bayern existieren?
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch