Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Sozial gebundener Mietwohnraum unterliegt Belegungsbindungen. Dadurch entsteht die Verpflichtung für den Verfügungsberechtigten, den geförderten Mietwohnraum nur an Personen zu vergeben, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

In besonderen Fällen kann es hinreichende Gründe dafür geben, den gebundenen Wohnraum (eine einzelne Wohnung oder eine Mehrzahl von Wohnungen) aus sämtlichen Bindungen zu entlassen und stattdessen gleichwertige Bindungen an anderem Wohnraum des Verfügungsberechtigten zu schaffen. Hierfür ist ein Antrag auf Entlassung aus den Belegungsbindungen zu stellen. Die Entlassung aus den Bindungen erfolgt im Unterschied zu einer Freistellung dauerhaft.


Voraussetzungen

Die zuständige Stelle kann den Verfügungsberechtigten aus den Belegungsbindungen entlassen, wenn


Fristen

keine

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen)


Formulare


Kosten

20,00 bis 2.500,00 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


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