Vollzeitpflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Die Pflegeerlaubnis ist Ausdruck der staatlichen Fürsorge gegenüber Kindern und Jugendlichen, die außerhalb des Elternhauses in einer Familie betreut werden, und wird vom jeweils zuständigen örtlichen Jugendamt erteilt.

Einer Pflegeerlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche

über Tag und Nacht aufnimmt.

Die Pflegeerlaubnis erlischt, wenn


Voraussetzungen

Das Jugendamt darf die Pflegeerlaubnis nur erteilen, wenn das Kindeswohl in der Pflegestelle gewährleistet ist.

Die Pflegeerlaubnis ist insbesondere zu versagen, wenn


Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Pflegeerlaubnis stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

Die Pfle­ge­er­laub­nis kann beim örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich oder zur Nie­der­schrift be­an­tragt werden.

In Einzelgesprächen mit den Antragstellern/der antragstellenden Person, dem Kind oder dem Jugendlichen bzw. der Jugendlichen, wird vom Jugendamt geprüft, ob das Kindeswohl in der Pflegestelle gewährleistet ist. Im Rahmen von Hausbesuchen werden auch die Voraussetzungen vor Ort geprüft.

Liegen die Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis vor, so erhalten die Antragsteller/antragstellenden Personen einen entsprechenden Bescheid.


Fristen

Die Erlaubnis ist vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen