Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:
Anästhesietechnische Assistent/-in
Diätassistent/-in
Ergotherapeut/-in
Hebamme
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
Heilpraktiker/in
Logopäde, Logopädin
Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
Operationstechnische Assistent/-in
Orthoptist/-in
Pflegefachmann/-frau
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
Physiotherapeut/-in
Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in
Zu Beginn der Berufsausübung ist
die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
gemeldet werden.
Voraussetzungen
Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis
Verfahrensablauf
Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.
Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.
Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.
Fristen
Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Kosten
Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig