Teilarbeitslosengeld; Beantragung

Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Würzburg

Hausanschrift

Schießhausstraße 9
97072 Würzburg

Postanschrift


97024 Würzburg

Telefon

+49 931 7949-0

Fax

+49 931 7949-700

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/wuerzburg/startseite


Beschreibung

Das Teilarbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Teilarbeitslosigkeit nicht erzielen können. 

Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn Sie

Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld entsteht mit der erstmaligen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen: in der Regel ist dies der Tag der persönlichen (Teil-)Arbeitslosmeldung.

Dauer des Teilarbeitslosengeldes

Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für 6 Monate.

Höhe des Teilarbeitslosengeldes

Ihr Teilarbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgeltes, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld durchschnittlich bei der verlorengegangenen Beschäftigung verdient haben. Die Höhe beträgt

des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes. 

Während Sie Teilarbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. 

Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen. 

Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
 


Voraussetzungen

Anrechnung von Nebeneinkommen:


Verfahrensablauf

Teilarbeitslosengeld können Sie bei Ihrer örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen. 


Fristen

Die Widerspruchsfrist und in welcher Form Widerspruch erhoben werden kann, ist jeweils im Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Der Widerspruch kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erhoben werden. Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland beträgt die Widerspruchsfrist 3 Monate.

Bearbeitungsdauer

In der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. (0 bis 5 Werktage)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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