Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Pflegefachfrau/Pflegefachmann; Beantragung einer Ausbildungsverkürzung

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen (vgl. § 12 Abs. 1 PflBG).

Nach § 12 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) sind Ausbildungen, welche die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllen, auf Antrag auf ein Drittel der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 PflBG anzurechnen.


Voraussetzungen

Durch die verkürzte Pflegeausbildung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos schriftlich (postalisch oder per Mail) bei der zuständigen Regierung gestellt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)

    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile


Kosten

Entscheidungsgebühr: ab 5,00 EUR

Rechtsgrundlagen


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