Streuobst für alle!; Beantragung einer Förderung
Zuständige Stelle(n)
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Hausanschrift
Zeller Straße 4097082 Würzburg
Postanschrift
Postfach 554097005 Würzburg
Telefon
+49 931 4101-0Fax
+49 931 4101-250Webseite
http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfrankenBeschreibung
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die Biodiversität. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll deshalb erhalten und durch zusätzliche Streuobstpflanzungen gesteigert werden.
Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen.
Voraussetzungen
Die Mindestanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt zehn Bäume.
Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:
- Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
- Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
- Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung digital einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.
Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.
Fristen
keineOnline-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken)
- Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen - Antrag auf Förderung
Sie können eine Förderung für den Erwerb von Streuobstbäumen online beantragen.
- Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen - Antrag auf Auszahlung der Förderung (Zahlungsantrag)
Sie können die Auszahlung der Förderung für den Erwerb von Streuobstbäumen online beantragen.
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
BayMBl. Nr. 511; Az. E5-7554-1/1030 vom 12.11.2025
