Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Streuobst für alle!; Beantragung einer Förderung

Zuständige Stelle(n)

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Hausanschrift

Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5540
97005 Würzburg

Telefon

+49 931 4101-0

Fax

+49 931 4101-250

E-Mail


Webseite

http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken


Beschreibung

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die Biodiversität. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll deshalb erhalten und durch zusätzliche Streuobstpflanzungen gesteigert werden.

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen.


Voraussetzungen

Die Mindestanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt zehn Bäume.

Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

  • Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
  • Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.


Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung digital einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.

Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.


Fristen

keine

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken)


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


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