Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Hinterbliebenen-Pauschbetrag; Beantragung

Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Kitzingen

Hausanschrift

Moltkestr. 24
97318 Kitzingen

Postanschrift

Postfach 660
97308 Kitzingen

Telefon

+49 9321 703-0

Webseite

http://www.finanzamt-kitzingen.de


Beschreibung

Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen.

Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.


Voraussetzungen

Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

  • dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungs­gesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
  • den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
  • den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
  • den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Verfahrensablauf

  • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene kann bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Auf Antrag wird der entsprechende Freibetrag im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens vom Finanzamt gespeichert. Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden.
  • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
  • Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

Fristen

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist jeweils der 31.7. des Folgejahres.

 


Erforderliche Unterlagen

  • keine

Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

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Schrift

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Kontrast

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Inhalts­einstellungen

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