Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis für den Betrieb
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 997070 Würzburg
Postanschrift
Postfach97064 Würzburg
Telefon
+49 931 380-00Fax
+49 931 380-2222Webseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deBeschreibung
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist personen- und ortsgebunden. Daher muss die Erlaubnisbehörde von Änderungen der betrieblichen Verhältnisse oder anderen Änderungen der für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Umstände unverzüglich Kenntnis erhalten, um die Erlaubnis ggf. entsprechend anpassen zu können. Dazu gehören z. B. die Änderung der Rechtsform des Betreibers und der Wechsel der vertretungsbefugten/verantwortlichen Person.
Voraussetzungen
Die betrieblichen Verhältnisse oder andere für die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle maßgeblichen Umstände haben sich bei Ihnen geändert.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter oder Betreiber bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfindet, eingereicht werden.
Der geänderte Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.
Fristen
Änderungen der Rechtsform sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor deren beabsichtigter Wirksamkeit anzuzeigen.Bearbeitungsdauer
etwa 6-8 WochenErforderliche Unterlagen
- Darstellung des der Änderung zugrundliegenden Sachverhalts
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken)
- Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle
Sie können den Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle online stellen. .
Kosten
Die Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand für die konkret beantragte Änderung ab und bewegen sich im Gebührenrahmen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle. Dieser liegt zwischen 20,00 bis 5.000,00 EUR (Tarif-Nr. 2.IV.1/2.1).Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 1 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021)
- Art. 2 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 4, Abs. 6 Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
