Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau

Zuständige Stelle(n)

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Cornelienstr. 1
63739 Aschaffenburg

Postanschrift

Postfach 110263
63718 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 5861-0

Fax

+49 6021 5861-840

E-Mail


Webseite

http://www.wwa-ab.bayern.de


Beschreibung

Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

  • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
  • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
  • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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