Handwerkskarte; Erhalt
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer für Unterfranken
Hausanschrift
Rennweger Ring 397070 Würzburg
Postanschrift
Postfach 580497008 Würzburg
Telefon
+49 931 30908-0Fax
+49 931 30908-53Webseite
https://www.hwk-ufr.deBeschreibung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).
In die Handwerkskarte sind eingetragen:
- der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
- der Betriebssitz,
- das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
- bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
- der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.
Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.
Voraussetzungen
Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.
Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".
Verfahrensablauf
Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- keine
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken)
- Zweitschrift der Handwerkskarte beantragen
Über dieses Verfahren können Sie sich einen neue Handwerkskarte (z.B. bei Verlust) beantragen und zusenden lassen. Sie benötigen ein Benutzerkonto mit PIN-Verknüpfung für das Kundenportal der Handwerkskammer.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.
Verwandte Themen
- Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerksrolle; Beantragung einer Ausübungsberechtigung für weiteres zulassungspflichtiges Handwerk
- Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung bei der Handwerkskammer
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
- Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
