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Regierung von Unterfranken
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind organisatorisch den Förderschulen angegliedert. Zuständig ist jeweils die SVE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Im Anschluss an die SVE kann das Kind an der Grundschule oder einer entsprechenden Fördereinrichtung eingeschult werden.