Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Berufsausbildung in Industrie und Handel; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Hausanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Postanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 4194-0

Fax

+49 931 4194-100

E-Mail


Webseite

https://www.wuerzburg.ihk.de


Beschreibung

Wenn Sie in einem kaufmännischen, industriellen oder Dienstleistungsberuf ausbilden möchten, ohne selbst den Abschluss in diesem Beruf oder einen gleich- oder höherwertigen Abschluss zu besitzen, benötigen Sie die Zuerkennung der fachlichen Eignung durch die Industrie- und Handelskammern.


Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen können, dass Sie z. B. aufgrund Ihres beruflichen Werdeganges, von Lehrgängen etc. fachlich geeignet sind, in dem betreffenden Beruf auszubilden.

Erforderliche Unterlagen:

  • tabellarischer Lebenslauf, der Angaben über Ihre schulische und berufliche Ausbildung sowie über Ihren beruflichen Werdegang enthält. Diese Angaben sind mit Zeugniskopien (gegebenenfalls in die deutsche Sprache übersetzt) nachzuweisen.
  • Darstellung der besonderen Gründe, weshalb abweichend von der Regel die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden soll.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.


Fristen

Fristen sind nicht zu beachten. Die Zuerkennung der fachlichen Eignung muss jedoch vorliegen, ehe Auszubildende eingestellt und ausgebildet werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschäftigungsnachweis
  • Arbeitszeugnisse

Kosten

ca. 63 EUR je Ausbildungsberuf


Rechtsgrundlagen

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