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Hauptzollamt Schweinfurt
Ihr Unternehmen kann eine vollständige oder teilweise Entlastung von der Stromsteuer für bereits versteuerten Strom erhalten. Diese Entlastung müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Eine Entlastung enthalten Sie unter anderem als
Online-Anmeldung:
Schriftliche Anmeldung:
Ihr Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.
Es fallen keine Kosten für Sie an.