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Generalzolldirektion Direktion II
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie müssen keine Fristen beachten.
Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.
Sie haben keine Kosten zu tragen.
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.