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Steuerberaterkammer Nürnberg
Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht auf die Rechte aus der Anerkennung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer.
Die Berufsausübungsgesellschaft wurde durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt.
Sie müssen den Verzicht schriftlich oder online gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erklären.
keine
Der Verzicht ist gebührenfrei.
keiner