Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.


Voraussetzungen

Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter anerkannt sein.

Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilderin/Ausbilder für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter eingetragen sein.


Verfahrensablauf

Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).

Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter "Weiterführende Links" zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beraterin oder Ihren zuständigen Berater für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt ‚Hilfe‘ unter Punkt "11- Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.


Fristen

Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.


Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
    • ggf. Prüfungszeugnis für Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung


Kosten

Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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