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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).
Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen.
Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.
Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
verwaltungsgerichtliche Klage