Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander beantragen, dass die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau aufgehoben wird.


Voraussetzungen

Nur die betriebsangehörige Vertretung selbst oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in können den Antrag stellen.

Im Antrag muss angegeben werden, zu welchem Zeitpunkt die Bestellung aufgehoben werden soll.


Verfahrensablauf

Wenn die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG beendet werden soll, muss der entsprechende Verwaltungsakt, also der Bestellungsbescheid, durch die zuständige Behörde aufgehoben werden.

Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Formulare" oder „Online-Verfahren") bei der Bestellungsbehörde eingereicht werden.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, fertigt die Behörde einen kostenpflichtigen Bescheid aus, der die Bestellung als Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG aufhebt.


Fristen

keine


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken)


Kosten

Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand

 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


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