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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie können Änderungen online oder postalisch übermitteln.
Online
Postalisch
Sie möchten die Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern? Verwenden Sie bitte dieses Formular.
Für die Änderung der Daten fallen keine Kosten an.