Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Anmeldung zur Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Hausanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Postanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 4194-0

Fax

+49 931 4194-100

E-Mail


Webseite

https://www.wuerzburg.ihk.de


Beschreibung

Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte. Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben. Mit der Unterrichtung sollen die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischen Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht.

Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; die Unterrichtung dauert insgesamt (inkl. Pausen) 5 bis 6 Stunden. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

Neben Gewerbetreibenden sind auch leitende Mitarbeiter sowie technische Mitarbeiter, die mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt sind, zur Teilnahme verpflichtet. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.


Voraussetzungen

  • Sie sind Gewerbetreibender, leitender Mitarbeiter oder technischer Mitarbeiter, der mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt ist (Hinweis: Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz)
  • Sie müssen zur Unterrichtung persönlich erscheinen.
  • Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse.

Verfahrensablauf

Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an.
  • Sie besuchen die Unterrichtung und bringen Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Unterrichtung dauert insgesamt (inkl. Pausen) 5 bis 6 Stunden.
  • Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post.

Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

 


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt binnen weniger Tage.


Erforderliche Unterlagen

  • keine

Kosten

Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.


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