Waffenherstellung und/oder Waffenhandel; Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Kitzingen
Hausanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Postanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Telefon
+49 9321 928-0Fax
+49 9321 928-9999Webseite
https://www.kitzingen.deBeschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen)
- Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels sowie der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung
Sie können die Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels sowie die Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung online anzeigen.
