Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Nicht genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die kein Genehmigungsverfahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchlaufen müssen.
 


Voraussetzungen

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin in Betrieb nehmen.


Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf kommt die zuständige Behörde für Rückfragen auf Sie zu
     

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage einreichen.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Ausgefüllte Anzeige


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

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