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Landratsamt Kitzingen
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Es fallen keine Kosten an.