Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Gefahrguttransport; Beantragung der Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Hausanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Postanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 4194-0

Fax

+49 931 4194-100

E-Mail


Webseite

https://www.wuerzburg.ihk.de


Beschreibung

Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.

Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.


Voraussetzungen

  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • geeignete Lehrpläne
    • qualifiziertes Lehrpersonal

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag mit Angaben, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten
    • für jeden Lehrgangsteil einen Lehr- oder Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
      • Stundeneinteilung mit Pausen
      • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
      • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
        • Vortrag
        • Lehrgespräch
        • technische Medien
        • Filmvortrag
        • Übungen
    • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
      • Nachweise über beruflichen Werdegang
      • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
      • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
      • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
      • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für die zu schulenden Verkehrsträger
      • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anfrage


Rechtsgrundlagen


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