Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Bauamt Würzburg
Hausanschrift
Weißenburgstraße 697082 Würzburg
Postanschrift
Postfach 552097005 Würzburg
Telefon
+49 931 392-00Fax
+49 931 392-2777Webseite
http://www.stbawue.bayern.deBeschreibung
In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.
Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.
Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).
Voraussetzungen
Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Verfahrensablauf
Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.
Fristen
Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.
Kosten
Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.
Rechtsgrundlagen
- Art. 22 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- § 8 Abs. 10 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
