Waldneuordnung; Informationen
Zuständige Stelle(n)
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Hausanschrift
Zeller Straße 4097082 Würzburg
Postanschrift
Postfach 554097005 Würzburg
Telefon
+49 931 4101-0Fax
+49 931 4101-250Webseite
http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfrankenBeschreibung
Die Waldneuordnung ist ein Instrument der Ländlichen Entwicklung, um zersplitterten und schwer erreichbaren Waldbesitz neu zu ordnen und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung im Sinne des klimagerechten Waldumbaus zu verbessern. Zudem können komplexe Eigentumsstrukturen neu geregelt werden, zum Beispiel bei Rechtlerwäldern und Erbengemeinschaften.
Durch die Zusammenlegung verstreut liegender Grundstücke entstehen größere und wirtschaftlich nutzbare Waldflächen. Gleichzeitig werden die Flächen durch ein bedarfsgerechtes Wegenetz besser erschlossen. Klare und rechtssichere Eigentumsgrenzen schaffen zusätzlich Vertrauen und Sicherheit. Damit können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ihren Wald in Zeiten des Klimawandels leichter erreichen, pflegen und bewirtschaften.
Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen die Beteiligten bei der Vorbereitung, Planung, Förderung, Genehmigung und Umsetzung der Waldneuordnung.
Rechtsgrundlagen
- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
- Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)
AllMBl. 2013 S. 562; E5-7554-1/316; 7815-L
- Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
BayMBl. Nr. 511; Az. E5-7554-1/1030 vom 12.11.2025
Weiterführende Links
- Waldneuordnung
Weiterführende Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
