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Landratsamt Kitzingen
Auf Wunsch der Schule begutachten die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
vom 20. Dezember 2008
(fakultatives) Widerspruchsverfahren