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Landratsamt Kitzingen
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
(fakultatives) Widerspruchsverfahren