Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Hausanschrift
Hirschberger Ring 3894315 Straubing
Postanschrift
Postfach 20294302 Straubing
Telefon
+49 9421 549-0Fax
+49 9421 549-120Webseite
https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0901200000000.htmlBeschreibung
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Sie binnen zwei Wochen Einspruch bei der Verwaltungsbehörde einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Die Einspruchseinlegung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Zentralen Bußgeldstelle möglich. Alternativ kann der Einspruch auch online nach Authentifizierung per BayernID eingelegt werden. Auch eine fernmündliche Einspruchseinlegung ist möglich. Dies hat zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu geschehen. Über den zulässigen Einspruch entscheidet das Amtsgericht, wenn die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrechterhält und die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, in bestimmten Fällen auch das Amtsgericht des Begehungsortes oder des Wohnorts des Betroffenen.
