Umwelt; Fischereifachberatung
Zuständige Stelle(n)
Bezirk Unterfranken
Hausanschrift
Silcherstraße 597074 Würzburg
Postanschrift
Postfach 512097001 Würzburg
Telefon
+49 931 7959-0Fax
+49 931 7959-3799Webseite
https://www.bezirk-unterfranken.deBeschreibung
Die Fachberatungen für Fischerei stehen Fischern, Teichwirten, Fischzüchtern, Anglern bzw. deren Organisationen ebenso zur Verfügung wie den Teich- und Fischereigenossenschaften. Ihre Mitarbeiter stehen bei der Gewässerpflege und der Hege der Fische beratend zur Verfügung.
Darüber hinaus sind die Fischereifachberatungen an allen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt, bei denen die Gewässer ökologisch berührt sind. Außerdem führen sie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Natura 2000 - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - Bestandserhebungen durch und entwickeln Konzepte für eine gute ökologische Entwicklung der Gewässer. Ferner sind sie als als Träger öffentlicher Belange sowie als Sachverständige tätig, z. B. beim Vollzug des FischereigesetzesOnline-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken)
- Fischereifachberatung - Elektrofischerei (Mainfischerei) - Fangmeldung
Damit bei einer Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen/gesichteten Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
- Fischereifachberatung - Elektrofischerei Genehmigung - Antrag
Ein Berechtigungsschein kann bspw. zur Förderung der Hege und der Fischzucht oder zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken erteilt werden (vgl. § 19 AVBayFiG). Um einen Berechtigungsschein zu beantragen ist der ausgefüllte Antrag an das zuständige Landratsamt oder an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fischereiberechtigte im zu befischenden Gewässer/Gewässerabschnitt sein, muss dem Antrag zusätzlich eine Einverständniserklärung des Fischereirechtsinhabers zur Elektrobefischung beigelegt werden. Der Antrag zum Elektrofischen sollte mindestens 4 Wochen vor dem ersten geplanten Befischungstag eingereicht werden. Bei Fragen rund um das Antragsformular stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
- Fischereifachberatung - Elektrofischerei - Fangmeldung
Damit bei jeder Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden (z. B. per Mail an fischerei@bezirk-unterfranken.de). Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
- Fischereifachberatung - Seminar/Veranstaltung im Teichwirtschaftlichen Beispielbetrieb in Maidbronn - Anmeldung
: Die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfrankens bietet regelmäßig verschiedene Seminare/Kurse zu fischereilichen Themen an. Mit diesem Formular können Sie sich zu den Seminaren „Schlachten und Verwerten von Fischen“, „Räucherkurs“ und „Sonderkurs“ anmelden. Die angebotenen Kurse finden auf dem Gelände des Teichwirtschaftlichen Beispielsbetriebs im Rimparer Ortsteil Maidbronn statt. Für Rückfragen zu den angebotenen Seminaren stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
- Fischereifachberatung - Besatzmaßnahmen - Antrag
Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.
