Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Kitzingen

Hausanschrift

Friedenstr. 3a
97318 Kitzingen

Postanschrift

Postfach 640
97308 Kitzingen

Telefon

+49 9321 7006-0

Fax

+49 9321 7006-174

E-Mail


Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/kt/


Beschreibung

Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.


Rechtsgrundlagen


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