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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Teilnehmer/innen erhalten die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I „Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ und Teil II „Betriebs- und Unternehmensführung“ erstattet.
Die Lehrgangskosten werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Rücksprache mit den Lehrgangsanbietern erstattet. Weitere Auskunft erteilen neben dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus die Anbieter der Fortbildungsmaßnahme.