Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Zuständige Stelle(n)
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Hausanschrift
Marktplatz 2697346 Iphofen
Postanschrift
Marktplatz 2697346 Iphofen
Telefon
+49 9323 8715-0Fax
+49 9323 8715-55Webseite
https://www.vgem-iphofen.deBeschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Iphofen)
- Wasserzählerablesung
Sie können die Ablesung Ihres Wasserzählers online durchführen.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
