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Bayerische Architektenkammer
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.
kein
Eintragung: 1.000,00 EUR
Gesellschaften, Gesellschaftsverzeichnisse
verwaltungsgerichtliche Klage
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