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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Liste.
Geschützte Berufsbezeichnungen
Bauvorlageberechtigung
verwaltungsgerichtliche Klage