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Regierung von Oberbayern
Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums
keine
in Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
ca. 150 Euro
Klage zum Verwaltungsgericht