Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung

Zuständige Stelle(n)

Bezirk Unterfranken

Hausanschrift

Silcherstraße 5
97074 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5120
97001 Würzburg

Telefon

+49 931 7959-0

Fax

+49 931 7959-3799

E-Mail


Webseite

https://www.bezirk-unterfranken.de


Beschreibung

Besatzmaßnahmen müssen in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sein, die fehlende oder beeinträchtigte Reproduktion bzw. eine Störung des biologischen Gleichgewichts auszugleichen. Ziel jeder Besatzmaßnahme ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten, artenreichen gesunden und möglichst naturnahen Fischbestandes.

Die Kreisverwaltungsbehörde kann Besatzmaßnahmen anordnen oder untersagen, sofern dies aus Gründen des Hegeziels erforderlich ist. Grundlage einer derartigen Anordnung ist regelmäßig das Gutachten der Fischereifachberatung des Bezirks.


Voraussetzungen

Welche Fische erlaubnisfrei oder nur nach vorheriger Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgesetzt werden dürfen, ergibt sich aus § 22 AVBayFiG und ggf. der Fischereiverordnung des Bezirks in der jeweils gültigen Fassung.


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken)

  • Fischereifachberatung - Besatzmaßnahmen - Antrag

    Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

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