Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung
Zuständige Stelle(n)
Bezirk Unterfranken
Hausanschrift
Silcherstraße 597074 Würzburg
Postanschrift
Postfach 512097001 Würzburg
Telefon
+49 931 7959-0Fax
+49 931 7959-3799Webseite
https://www.bezirk-unterfranken.deBeschreibung
Besatzmaßnahmen müssen in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sein, die fehlende oder beeinträchtigte Reproduktion bzw. eine Störung des biologischen Gleichgewichts auszugleichen. Ziel jeder Besatzmaßnahme ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten, artenreichen gesunden und möglichst naturnahen Fischbestandes.
Die Kreisverwaltungsbehörde kann Besatzmaßnahmen anordnen oder untersagen, sofern dies aus Gründen des Hegeziels erforderlich ist. Grundlage einer derartigen Anordnung ist regelmäßig das Gutachten der Fischereifachberatung des Bezirks.
Voraussetzungen
Welche Fische erlaubnisfrei oder nur nach vorheriger Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgesetzt werden dürfen, ergibt sich aus § 22 AVBayFiG und ggf. der Fischereiverordnung des Bezirks in der jeweils gültigen Fassung.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken)
- Fischereifachberatung - Besatzmaßnahmen - Antrag
Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)
- ggf. Bezirksfischereiverordnung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationenverwaltungsgerichtliche Klage
